Hundehaltung

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Viktorsberg eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Die Hundeabgabe 2023 beträgt für jeden gehaltenen Hund EUR 103,00  und für jeden Kampfhund EUR 300,00.

An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen. 

Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen, sobald er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird.

Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.

Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt.

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie hier

Für die Entsorgung von Hundekot ist der Hundebesitzer verantwortlich. Kostsäcke erhalten Sie auf dem Gemeindeamt.


Kontakt 
Gemeinde Viktorsberg
Tel:05523/64712
gemeinde@viktorsberg.at