Jagdgenossenschaft Viktorsberg

Jagdpachtauszahlung

Gemäß § 15 Abs. 4 des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 32/1988, liegt die Abrechnung über das laufende Jagdjahr sowie ein Verzeichnis der auf die einzelnen Grundbesitzer entfallenden Anteile in der Zeit vom 12.09. bis 26.09.2024 während den Amtsstunden im Gemeindeamt Viktorsberg zur öffentlichen Einsicht auf.

Jagdgenossenschaft Viktorsberg

Ellensohn Philibert, Obmann