Sperre Wanderparkplatz "Schlategg"

Neue Verordnung "Halten und Parken verboten" für den Wanderparkplatz "Schlategg" da dieser für den Linienbus als Umkehrplatz benötigt wird.

Parkplatzsperre Wanderparkplatz „Schlategg“, GSt.-Nr. 426 und 543

Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Viktorsberg

gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 sowie § 94d Z. 4 lit. a StVO 1960 in der geltenden Fassung wird angeordnet:

 

Auf GSt-Nr. 426 und 543

Wanderparkplatz „Schlategg“

ist jegliches

Halten und Parken in der Zeit

von 12.04.2021 bis 31.10.2021 verboten.

Der Parkplatz wird als Umkehrplatz für den Landbus benötigt.

 

Diese Anordnung ist durch das Straßenverkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ gemäß § 52 lit. a Z. 13b StVO 1960, ausgenommen Linienbusse, beim Wanderparkplatz „Schlategg“ kundzumachen.

Diese Anordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der ordnungsgemäßen Anbringung bzw. der Entfernung der Verkehrszeichen in Kraft.

 

Der Bürgermeister

Philibert Ellensohn