Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst für einen Zulassungsantrag und dann folgend für das eigentliche Volksbegehren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz hat und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Jeder Stimmberechtigte hat sein Stimmrecht grundsätzlich in der Gemeinde auszuüben, in deren Wählerevidenz er eingetragen ist. Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können ihr Stimmrecht auch in einer anderen Gemeinde ausüben, sofern in dieser Gemeinde ein Eintragungsverfahren stattfindet.


Kontakt
Gemeinde Viktorsberg
Tel: 05523/64712
gemeinde@viktorsberg.at