Brennholzlose 2024
Bezugsberechtigte, welche für das Jahr 2024 ein Brennholzlos benötigen, müssen dieses bis spätestens 13.09.2024 ausschließlich bei der Gemeinde anmelden.
Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bezugsberechtigte, welche für das Jahr 2024 ein Brennholzlos benötigen, müssen dieses bis spätestens 13.09.2024 ausschließlich bei der Gemeinde anmelden.
Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.