Pflegegeld
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Die Pflegegeldanträge werden vom Bund bearbeitet. Zuständig ist demnach jene Stelle, die die Pension ausbezahlt.
Die Antragsformulare sind im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil erhältlich. Weitere Informationen, Formulare sowie der online-Antrag mittels Handy-Signatur sind auch unter www.pensionsversicherung.at abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss zum Pflegegeld (ab Pflegestufe 5) vom Land gewährt wird, sofern die Pflege zu Hause erfolgt und es sich nicht um eine 24-Stunden-Betreuung handelt. Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie hier.