Brennholzlose 2023
Bezugsberechtigte, welche für das Jahr 2023 ein Brennholzlos benötigen, müssen dieses bis spätestens 15.09.2023 ausschließlich bei der Gemeinde anmelden.
Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bezugsberechtigte, welche für das Jahr 2023 ein Brennholzlos benötigen, müssen dieses bis spätestens 15.09.2023 ausschließlich bei der Gemeinde anmelden.
Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.