Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024
Sozial treffsicher für noch mehr Vorarlberger Haushalte
Bereits im Frühjahr hat die Landesregierung auf die zunehmende Belastung von Haushalten mit
niedrigen Einkommen reagiert und hat den Bezieher:innenkreis im Rahmen des
Heizkostenzuschusses PLUS deutlich erweitert. Die von der Bundesregierung zur Verfügung
gestellten Mittel haben gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss des Landes dazu beigetragen,
gerade Haushalte mit wenig finanziellem Spielraum spürbar zu entlasten. Alleinerziehende,
Pensionist:innen mit geringer Rente oder Familien mit Sozialhilfe- oder Wohnbeihilfebezug
erhielten dadurch Unterstützung, um die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten
abzufedern. Insgesamt wurden über 9 Millionen Euro an 29.092 Vorarlberger Haushalte
ausgeschüttet.
Erhöhung auf 500 Euro pro Haushalt
Vom neuen „Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024“, der ab 16. Oktober ausbezahlt wird,
profitieren noch mehr Menschen. Bis 16. Februar 2024 kann der Zuschuss bezogen werden, es
können einmalig bis zu 500 Euro pro Haushalt zur Auszahlung gelangen.
Haushalte, die den Heizkostenzuschuss PLUS bereits im Frühjahr 2023 bezogen haben, bekommen den Wohn- und
Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von 500 Euro von Amts wegen über das Gemeindeamt
ausbezahlt. Menschen, die im Bezug einer Sozialhilfeleistung sind, erhalten den Zuschuss über die
Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales, ausgezahlt.
Vom Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 profitieren 40.000 Haushalte
Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr nicht bezogen haben, können auf den
Gemeindeämtern einen Antrag stellen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
1 Personen HH Euro 1.900
2 Personen HH Euro 2.800
3 Personen HH Euro 3.250
4 Personen HH Euro 3.650
5 Personen HH Euro 4.100
6 Personen HH Euro 4.500
7 Personen HH Euro 4.950
Neu hinzu kommt, dass im Sinne der Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze sowie einer
gerechten Mittelzuwendung erstmals eine Ausschleifregelung zur Anwendung gelangt. Alle jene
Haushalte die um bis zu Euro 400 über der o.a. Einkommensgrenze liegen, erhalten den Zuschuss
in reduzierter Höhe.
Alle Informationen finden Sie auf www.vorarlberg.at oder fragen Sie in Ihrem Gemeindeamt.