Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

Sozial treffsicher für noch mehr Vorarlberger Haushalte


Bereits im Frühjahr hat die Landesregierung auf die zunehmende Belastung von Haushalten mit 
niedrigen Einkommen reagiert und hat den Bezieher:innenkreis im Rahmen des
Heizkostenzuschusses PLUS deutlich erweitert. Die von der Bundesregierung zur Verfügung 
gestellten Mittel haben gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss des Landes dazu beigetragen, 
gerade Haushalte mit wenig finanziellem Spielraum spürbar zu entlasten. Alleinerziehende, 
Pensionist:innen mit geringer Rente oder Familien mit Sozialhilfe- oder Wohnbeihilfebezug 
erhielten dadurch Unterstützung, um die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten 
abzufedern. Insgesamt wurden über 9 Millionen Euro an 29.092 Vorarlberger Haushalte 
ausgeschüttet.
Erhöhung auf 500 Euro pro Haushalt


Vom neuen „Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024“, der ab 16. Oktober ausbezahlt wird, 
profitieren noch mehr Menschen. Bis 16. Februar 2024 kann der Zuschuss bezogen werden, es 
können einmalig bis zu 500 Euro pro Haushalt zur Auszahlung gelangen.

Haushalte, die den Heizkostenzuschuss PLUS bereits im Frühjahr 2023 bezogen haben, bekommen den Wohn- und 
Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von 500 Euro von Amts wegen über das Gemeindeamt 
ausbezahlt. Menschen, die im Bezug einer Sozialhilfeleistung sind, erhalten den Zuschuss über die 
Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales, ausgezahlt. 


Vom Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 profitieren 40.000 Haushalte
Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr nicht bezogen haben, können auf den 
Gemeindeämtern einen Antrag stellen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:


1 Personen HH Euro 1.900 
2 Personen HH Euro 2.800 
3 Personen HH Euro 3.250
4 Personen HH Euro 3.650
5 Personen HH Euro 4.100
6 Personen HH Euro 4.500
7 Personen HH Euro 4.950

Neu hinzu kommt, dass im Sinne der Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze sowie einer 
gerechten Mittelzuwendung erstmals eine Ausschleifregelung zur Anwendung gelangt. Alle jene 
Haushalte die um bis zu Euro 400 über der o.a. Einkommensgrenze liegen, erhalten den Zuschuss 
in reduzierter Höhe.
Alle Informationen finden Sie auf www.vorarlberg.at oder fragen Sie in Ihrem Gemeindeamt.