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Volksbegehren zum Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung “Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn” wurde der Zeitraum vom 15. April bis 10. Juni 2026 festgesetzt.

Für die Eintragung ist das von der Landeswahlbehörde bereitgestellte Eintragungsformular zu verwenden.

Die Eintragung ist dem Bürgermeister der Gemeinde, in der die stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb der Eintragungsfrist zu übermitteln. Sie kann auch im Gemeindeamt der Gemeinde, in der die stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, abgegeben werden.

Volksbegehren
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Eintragungsformular
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Rechtsinformationssystem (RIS)

Änderungen oder neue Verordnungen der Gemeinde Viktorsberg sind ab dem 01.07.2023 online im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes kundgemacht und hier abrufbar.

Ris - Gemeinderecht authentisch - Gemeinde Viktorsberg

RIS
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Wassergebührenverordnung

Wassergebührenverordnung 2020
5 Seiten0,1 MB

Bezüge Bürgermeister

Verordnung 01.01.2019
1 Seite0,1 MB

Verordnung über das Halten von Hunden

Verordnung über das Halten von Hunden
1 Seite0 MB