Quellschutzgebiete

Für die Bachtobelquelle wurde im Jahr 1997 ein  Quellschutzgebiet bescheidmässig festgelegt.

Als Quellschutzgebiet bezeichnet man ein behördlich geschütztes Gebiet mit Trinkwasserquellen, das zur Reinhaltung des Wassers nicht bebaut oder agrarisch genutzt werden darf. Das Schutzgebiet wird zweckmäßigerweise in Zonen einteilt, für welche die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt
werden.
Als Download können sie das Quellschutzgebiet als Lageplan sowie die Schutzmaßnahme für die jeweiligen Zonen herunterladen.

Bescheid Quellschutzgebiet Bachtobelquelle