Familienzuschuss
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind im Alter zwischen 0 und 4 Jahren gewährt, wenn kein Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld oder eine gleichartige Leistung bezogen wird. Der Zuschuss gilt für einen maximalen Zeitraum von 18 Monaten. Voraussetzungen dafür sind:
- Hauptwohnsitz des Kindes liegt in Vorarlberg
- das Kind hat die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen ist nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
Weitere Informationen sowie Formulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Viktorsberg oder auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung, wo Sie sich Ihren individuellen Zuschuss berechnen lassen können.
Kontakt
Gemeinde Viktorsberg
Tel: 05523/64712
gemeinde@viktorsberg.at